Das haben Sie bei einem Handyvertrag zu beachten
Sie haben noch ein altes Handy und wollen sich ein neues Smartphone kaufen? Dann sollten Sie sich unbedingt überlegen, was Sie für ein Verbrauchertyp sind. Machen Sie sich Notizen, wie häufig sind Sie im Internet und wie lange. Telefonieren Sie viel oder nur selten? Möchten Sie ein Smartphone, eines bekannten Herstellers oder genügt Ihnen ein etwas günstigeres Modell, das aber fast alles kann? Wenn Sie diese Fragen beantworten können, dann sind Sie bereit, einen geeigneten Tarif zu finden!
Was für Tarife gibt es?
Wenn Sie zu dem Entschluss gekommen sind, das Internet dringend zu benötigen, weil Sie es vielleicht sogar für Ihre Arbeit einsetzen müssen. Dann ist ein Vertrag inklusive Smartphone eine gute Wahl. Nehmen Sie sich Zeit, um mehrere Anbieter miteinander zu vergleichen. Hin und wieder findet man ein Schnäppchen, dennoch ist hier Vorsicht geboten, da die Verträge manchmal unterm Strich teurer sind, als andere Tarifmodelle. DeutschlandSIM bietet günstige Tarife in allen Variationen an, die jeden Verbrauchertyp ansprechen. Besuchen Sie den Onlineshop, dort gibt es günstige Verträge mit den neuesten Smartphonemodellen.
Nach der Mindestlaufzeit fragen!
Beachten Sie bei einem neuen Abschluss unbedingt die Mindestlaufzeit. Diese muss vom Anbieter im Onlineshop angegeben werden. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, jedoch werden zumeist Verträge mit einer Laufzeit von 2 Jahren angeboten. Manchmal gibt es Sonderangebote mit nur 6 Monaten, solche Vereinbarungen sind allerdings nicht die Regel und gelten meistens nur kurze Zeit.
Rufnummernmitnahme und Kündigungsfrist beachten!
Die Rufnummer kann mittlerweile problemlos mitgenommen werden. Allerdings müssen Sie dies, den beiden Providern rechtzeitig mitteilen. Außerdem muss der Vertrag pünktlich gekündigt werden, sonst besteht die Gefahr, dass die Vereinbarung automatisch, um 12 bis 24 Monate, verlängert wird. Dies ist für den Nutzer sehr ärgerlich, da er dann beide Verträge bezahlen muss, denn aus den Altverträgen einfach auszusteigen ist nur selten möglich! Die herkömmliche Kündigungsfrist beträgt, wenn nicht anders vereinbart, ganze 3 Monate!