Der Themenbereich Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht reguliert das Rechtsverhältnis zwischen den Verkehrsteilnehmern. Der ordinäre Fahrzeugführer kommt bspw. besonders durch Parkverstöße, zu schnelles Fahren oder Verkehrsunfälle mit dem Verkehrsrecht in Konflikt. Im Regelfall handelt es sich nur um niedrige Bußgelder , hin und wieder sind allerdings auch immense Sach- oder gar Schäden mit Personen zu beklagen.
Wenn hohe Schadensersatzforderungen, gerichtliche Strafverfahren oder der Entzug der Fahrerlaubnis anstehen, ist es geraten einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt zu konsultieren. Der Fachanwalt wird den Fall auf Korrektheit hin überprüfen und gegebenenfalls zu Nutze zu machen, um seinem Mandanten einen Vorteil zu verschaffen. Nicht selten sind die Behörden nicht auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung, und verschicken bspw. Bußgeldbescheide aufgrund veralteter Gesetze.
Opferschutz bei Verkehrsunfällen
Als Opfer eines Verkehrsunfalls hat man die Möglichkeit etwaig von dem Versicherer des Unfallverursachers entsprechende Ansprüche wie Schadenersatz oder Schmerzensgeld einzufordern. Geschädigte können unter anderem selbst einen Sachverständigen für ihr PKW bestimmen und die Fachwerkstatt gleichfalls selber zu wählen. Auch kann sich der Geschädigte auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nehmen, sofern es sich nicht nur um einen Bagatellschaden handelt. Sind Personen verletzt worden, empfiehlt sich hingegen ohne Frage einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Die Rechte von Patienten
In Deutschland werden die Rechte und Pflichten von Patienten und Ärzten insbesondere im Medizinrecht geregelt. In diesem Fall geht es um ein überaus kompliziertes Thema, in welchem sich üblicherweise nur Fachanwälte vollkommen auskennen.
Rechtsfälle im Medizinrecht sind des Öfteren außergewöhnlich aufwändig und lange dauernd. Oft stehen hohe Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen im Raum, obgleich die Versicherungen der Mediziner nichts unversucht lassen um sich vor solchen Zahlungen zu drücken. Das dies zumeist auf dem Rücken der geschädigten Patienten ausgetragen wird ist nicht zuletzt ausgesprochen fragwürdig, aber leider Gang und Gebe.
Hier wird typischerweise mit harten Mitteln gerungen. Wenige Ärzte fühlen sich dazu in der Lage ihr mögliches Fehlverhalten zuzugeben , oft fürchten sie berufliche Einschränkungen und werden zum anderen des Öfteren selber von ihren Versicherungen geradewegs dazu angehalten, kein Schuldanerkenntnis abzugeben. Selbst wenn der Mediziner eindeutig Fehler gemacht hat und diese auch bereitwillig einräumen würde, so werden häufig von den Versicherungen sprichwörtliche Maulkörbe verteilt.
Die Gesetzgebung setzt die Patienten in die Nachweispflicht, einen ursächlichen Bezug zwischen ärztlichem Fehlverhalten und der dadurch erlittenen Schädigung nachzuweisen. Kurz gesagt, der geschädigte Patient muss unter Beweis stellen, dass der Arzt unmissverständlich Schuld ist. Was sich in der Praxis unglücklicherweise oft als äußerst mühsig gestaltet. Normalerweise kann nur ein neutraler Sachverständiger den Zusammenhang belegen.Angesichts der heikelen Ausgangsstellung und der Vielschichtigkeit der Sachlage ist es deshalb dringend zu raten einen auf diesen Rechtsbereich spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Zuerst kann der Fachanwalt im Zuge einer Rechtsauskunft den Fall überprüfen und eine rechtssichere Einschätzung zum Sachverhalt abgeben. Für den Fall, dass reele Chancen bestehen den Rechtsstreit gerichtlich zu gewinnen, kann der Anwalt unmittelbar weitere Schritte einleiten.
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